antragFür alle Gründer, insbesondere für die Gründer aus der Arbeitslosigkeit, ist es wichtig, dass folgende Änderungen zur Kenntnis genommen werden, die nun die KfW wie folgt veröffentlicht hat. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Gründercoaching Deutschland (GCD): Änderungen zum 01.01.2014

Mit dem Ende der Förderperiode 2007 bis 2013 des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergeben sich Änderungen für das „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) und für die Variante „Gründercoaching Deutschland für Gründungen aus Arbeitslosigkeit“ (GCD-AL).

Verlängerung der Laufzeit des „Gründercoaching Deutschland“ bis zum 30.06.2014

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beabsichtigt, die Laufzeit des aktuellen „Gründercoaching Deutschland“ (GCD) bis zum 30.06.2014 zu verlängern, um eine Förderlücke bis zum Beginn der neuen ESF-Förderperiode zu vermeiden. Die Verlängerung steht unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Bundesanzeiger.

Wichtig:

Der Beratungszeitraum wird für Zusagen ab dem 01.01.2014 auf 6 Monate nach Zusage verkürzt. Alle anderen Fördervoraussetzungen bleiben unverändert.

Wichtige Termine 2014 für GCD:

  • Antragstellung in der Antragsplattform spätestens am 15.06.2014
  • Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 20.06.2014
  • Letzte Zusage der KfW am 30.06.2014
  • Einreichung Abrechnungsunterlagen:
  • für Zusagen bis 30.12.2013 bis spätestens 12 Monate nach Zusage
  • für Zusagen ab 01.01.2014 bis spätestens 6 Monate nach Zusage

Planmäßiges Auslaufen der Variante „Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus Arbeitslosigkeit“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat entschieden, das GCD-AL ab 2014 nicht mehr fortzuführen. Als Förderalternative steht den Gründern aus der Arbeitslosigkeit das GCD zur Verfügung.

Wichtige Termine 2013/2014 für GCD-AL:

  • Antragstellung in der Antragsplattform spätestens am 15.12.2013
  • Empfehlung durch die Regionalpartner gegenüber der KfW in der Regionalpartnerplattform spätestens am 20.12.2013
  • Letzte Zusage der KfW am 30.12.2013
  • Einreichung Abrechnungsunterlagen bis spätestens 12 Monate nach Zusage