Zum 1. Januar 2013 wurde die Entgeltsgrenze für Minijobs von 400 € auf 450 € angehoben. Dem entsprechend wurde die Gleitzonenregelung auf 450,01 € bis 850,00 € angepasst.

Bei den bestehenden Beschäftigungsverhältnissen ergibt sich nur Handlungsbedarf, sofern die Vergütungen über 400,00 € angehoben werden.

Bei neu abzuschließenden Beschäftigungsverhältnissen sind grundsätzlich neue Regelungen zu beachten.

Aus diesen Tabellen ist ersichtlich, wann Handlungsbedarf besteht.

Wesentlich ist, dass bei neuen Beschäftigungsverhältnissen für den Beschäftigten Rentenversicherungspflicht besteht und die Befreiung nur auf Antrag möglich ist.

Beschäftigte in der Gleitzonenregelung:

Bei den bestehenden Beschäftigungsverhältnissen gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2014.

Der Arbeitnehmer kann auf Antrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken.

Bei Änderungen der Entgelthöhe und bei Neueinstellungen rufen Sie bitte an, um die aktuellen Details zu klären.