Seit dem 1. Mai 2012 besteht die Möglichkeit, Versicherungsteuer- sowie Feuerschutzsteueranmeldungen an das Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Verwaltungsbehörde auf elektronischem Wege über das BZStOnline-Portal abzugeben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern und dort unter der Rubrik „Versicherung- und Feuerschutzsteuer„, siehe „Elektronische Abgabe“.
Unter Anderem stellt das BZSt ein Merkblatt zum Verfahren zur Verfügung und verweist zu dem erforderlichen Zulassungsantrag.